Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Gemäß § 161 AktG sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der PAION AG verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PAION AG erklären gemäß § 161 AktG: Die PAION AG entsprach im Geschäftsjahr 2011 und entspricht sämtlichen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in Ihrer geltenden Fassung vom 26. Mai 2010, mit Ausnahme der folgenden Abweichungen:
1. Bildung von Ausschüssen (Ziffer 5.3.3)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden soll, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Der Aufsichtsrat der PAION AG besteht aus drei Mitgliedern. Die Nominierung von Kandidaten erfolgt durch den gesamten Aufsichtsrat, so dass der Aufsichtsrat von der Bildung eines Nominierungsausschusses abgesehen hat.
2. Benennung von konkreten Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.1 Absatz 2)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen soll, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Der Aufsichtsrat der PAION AG hat konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation der Gesellschaft festgelegt. Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner derzeitigen Größe von der Festlegung konkreter Ziele zur angemessenen Beteiligung von Frauen abgesehen. Der Aufsichtsrat begrüßt die Aufnahme von Frauen als Aufsichtsratsmitglieder. Die Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird ausschließlich anhand der Qualifikation der Kandidaten erfolgen.
3. Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.6 Absatz 2)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. Die Aufsichtsratsmitglieder der PAION AG erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung, da nach Auffassung der Gesellschaft eine erfolgsorientierte Vergütung für den Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan der Gesellschaft derzeit nicht sinnvoll erscheint.
Aachen, den 15. Dezember 2011
Aufsichtsrat der PAION AG
Dr. Jörg Spiekerkötter, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstand der PAION AG
Dr. Wolfgang Söhngen, Vorsitzender des Vorstands
Bernhard Hofer, Mitglied des Vorstands
Frühere Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex
- Entsprechenserklärung 2011
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21. Februar 2011
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- Entsprechenserklärung 2010
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10. Dezember 2010
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- Entsprechenserklärung 2009
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11. Dezember 2009
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- Entsprechenserklärung 2008
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21. November 2008
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- Entsprechenserklärung 2007
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16. November 2007
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- Entsprechenserklärung 2006
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11. Dezember 2006
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- Entsprechenserklärung #2/2005
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- Download (46 KB)
14. Dezember 2005
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- Entsprechenserklärung #1/2005
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9. Mai 2005
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